Die SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh stellt eine Anfrage zur Sondersitzung des Kreisausschusses am 14. Februar 2023 zur Prüfung einer möglichen Fusion der Kreissparkassen Halle (Westf.) und Wiedenbrück.
Derzeit wird von den Kreissparkassen Halle (Westf.) und Wiedenbrück ihre Fusion geprüft, wobei ausweislich der Presseberichterstattungen im Jahr 2023 nicht die Fragen des „Obs“, sondern die Fragen des „Wie“ im Vordergrund zu stehen scheinen. Der Kreis Gütersloh hat jedoch als Träger bzw. Mitträger der drei im Kreis ansässigen Sparkasseninstitute die Aufgabe eine Gesamtabwägung vorzunehmen. Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion ist es deshalb unabdingbar, dass Entscheidungen zur zukünftigen Sparkassenlandschaft im Kreis Gütersloh auf der Basis einer auf belastbaren Fakten beruhenden Gesamtabwägung vom Kreistag getroffenen werden. „Wir erwarten vom Landrat in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter des Kreises Gütersloh“, so Marion Weike, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh, „im weiteren Prozess die umfassende Beantwortung der von uns in der beigefügten Anlage gestellten Fragen.
Anlage_1_2022_11_Pressemitteilung der Kreissparkassen Wiedenbrück und Halle (Westf.)
Anlage_2_2023_01_27_Gemeinsame Pressemitteilung der Kreissparkassen Wiedenbrück und Halle (Westf.)